Mitglied werden
Du kannst über das unten stehende Formular per E-Mail Deine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin beantragen. Dafür musst Du nur mindestens 16 Jahre alt sein. Bitte beachte, dass die eingegebenen Daten unverschlüsselt per E-Mail an die Mitgliederverwaltung übertragen werden. Solltest Du dies nicht wollen, kannst Du den Mitgliedsantrag ausdrucken und ausgefüllt an die
Piratenpartei BerlinPflugstraße 9a
10115 Berlin
Fax: 030 / 609 822 889
Landesgeschäftsstelle senden.
E-Mail Formular
(* markiert sind unbedingt benötigte Felder)
Solltest Du erstmal reinschauen wollen und Dich später entscheiden, kannst Du Dich auf unserer Einsteigerseite umsehen oder direkt zu unseren Kennenlerntreffen kommen.
Hinweise:
Ein Antrag via E-Mail ist nicht dokumentenecht. Deshalb tritt Deine Mitgliedschaft erst mit der Bestätigung durch die Mitgliederverwaltung in Kraft. Nach der Übermittlung Deines Antrags erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit der Bitte um Überweisung des Beitrages, Kontoverbindung und weiteren interessanten Informationen über die PIRATEN Berlin.
Bitte bedenke bei der Wahl Deines Mitgliedsbeitrages auch, dass die Piratenpartei Deutschland laut PartG §18 für jeden Euro Mitgliedsbeitrag oder Spende (max. 3300,- €) ca. 1,- € aus der staatlichen Parteienfinanzierung dazu bekommt.
Du kannst 50 % der von Dir gezahlten Mitgliedsbeiträge und Spenden (max.825,- €) laut EstG §34g von Deiner Einkommensteuer abziehen. Sollte im Laufe eines Jahres mehr zusammen kommen ist dieser Betrag laut EstG §10b als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig. Am Ende des Jahres wird allen Mitgliedern eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt zugesandt.
Sollte Dein Einkommen nicht ausreichen um 36,00 € im Jahr zu zahlen, trage einen Betrag im Feld Mitgliedsbeitrag ein, der Deinen finanziellen Möglichkeiten entspricht und lege dem Antrag eine kurze Begründung bei.
Die Piratenpartei Deutschland verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person ausschließlich für interne Zwecke der Partei. Nach § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 22. August 2006 bedarf dies Deiner vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Du gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der Partei erteilst. Es wird zugesichert, dass Deine Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.








